© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 29.04.2024 - 05:48 Uhr

DORMAGO

Sicherheit für Radfahrende: 1,5 Meter Seitenabstand

20.04.2018 / 17:07 Uhr — bs

Die sommerlichen Temperaturen wecken auch bei den Dormagerinnen und Dormagenern wieder Lust aufs Radfahren. Mit der zunehmenden Verkehrsdichte ist in den letzten Jahren aber auch die Unfallgefahr für Zweiradfahrer angestiegen. Dass Radfahrer „keine Knautschzone haben“, wird von einigen Autofahrern einfach vergessen, und so überholen sie die langsameren Verkehrsteilnehmer oftmals mit viel zu geringem Abstand.

Was leider viel zu viele KFZ-Fahrer nicht mehr wissen oder im schlimmsten Fall einfach ignorieren: Für das Überholen von Radlern gilt nach geltender Rechtsprechung ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h in der Regel sogar zwei Metern. Abgesehen davon, dass ein enges Vorbeifahren nicht nur rücksichtslos und für Radfahrer beängstigend und gefährlich ist, ist vielen Autofahrern nicht klar, dass sie in Straßen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gar nicht überholen dürfen. Dies gilt übrigens auch, wenn Radfahrstreifen quasi eine eigene Fahrspur suggerieren. Die Biker selbst sollen beim Vorbeifahren an parkenden Autos einen Meter Abstand halten, um nicht durch eine unachtsam geöffnete Autotür verletzt zu werden.

In der Regel sind Autofahrer - und damit natürlich auch die Radfahrer - immer auf der sicheren Seite, wenn sie beim Überholen den Fahrstreifen wechseln.

 

Fotoquelle: Dormago

Pressefotos
Oft unterschätzen Autofahrer den 1,5 Meter breiten Mindestabstand, den sie beim Überholen von Radfahrer einhalten müssen
Oft unterschätzen Autofahrer den 1,5 Meter breiten Mindestabstand, den sie beim Überholen von Radfahrer einhalten müssen